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Brustkrebs (Mammakarzinom): Früherkennungs-/Vorsorgeuntersuchungen



Ein wesentlicher Bestandteil der Früherkennung ist die monatliche Selbstuntersuchung. Jede krankenversicherte Frau hat außerdem ab dem 30. Lebensjahr Anspruch auf eine jährliche körperliche Untersuchung zur Früherkennung von Brustkrebs durch den Frauenarzt. Wenn Frauen beim Frauenarzt nur diese Früherkennunguntersuchung vornehmen lassen, wird keine Praxisgebühr erhoben. Wird die Früherkennung mit anderen Behandlungen oder Beratungen (zum Beispiel auch dem Ausstellen eines Rezeptes) verbunden, ist die Praxisgebühr fällig.


Früherkennung und Vorsorge
Früherkennungsuntersuchungen werden oft auch als Vorsorgeuntersuchungen bezeichnet. Streng genommen ist das falsch. Es gibt vorbeugende („vorsorgende“) medizinische Maßnahmen, die Krankheiten vermeiden sollen. Ein Beispiel ist die professionelle Zahnreinigung, die Karies vorbeugen soll. Bei einer Früherkennungsuntersuchung macht sich der behandelnde Arzt dagegen auf die Suche, ob bestimmte Krankheiten bereits im Anfangsstadium vorliegen. Beispiele sind die Darmkrebs-Früherkennung oder der allgemeine Gesundheits-Check-up, auf den Krankenversicherte ab dem 35. Lebensjahralle zwei Jahre Anspruch haben.

Flächendeckende Mammografie

Frauen zwischen dem 50. und 69. Lebensjahr werden zusätzlich alle zwei Jahre schriftlich zur Mammografie eingeladen. Fast überall in Deutschland ist diese Reihenuntersuchung jetzt verfügbar. Die Untersuchung bei diesem Programm läuft anders ab, als übliche Mammografien zur Früherkennung in Arztpraxen. Beim Termin fertigen Röntgenassistenten die Aufnahmen an. Später suchen darauf Ärzte nach Tumoren. Innerhalb von sieben Tagen nach der Untersuchung bekommt die Patientin Bescheid. Wenn keine Knoten gefunden wurden, erhält sie erst nach zwei Jahren eine erneute Einladung zum Screening. Sind dagegen Auffälligkeiten auf dem Röntgenbild zu sehen, wird die Frau zu einer weiteren Untersuchung bestellt.

Frauen mit erheblichem Risiko können bereits ab dem 25. Lebensjahr neben der körperlichen Untersuchung auch Ultraschalluntersuchungen und gegebenenfalls auch Kernspintomografieuntersuchungen erhalten.

Brustkrebsgefahr weitaus höher als mögliche Folgen durch Strahlenbelastung

Bei den gegebenen technischen Voraussetzungen ist die Strahlenbelastung wiederholter Mammografien für die Frau relativ gering und nicht zu vergleichen mit der Gefahr einen bösartigen Tumor zu übersehen. Zwischen fünf und zehn Prozent der Mammakarzinome können im Röntgenbild jedoch nicht sichtbar gemacht werden.

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