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Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA): Medizinische Hilfe per App

Digitale Gesundheitsanwendungen – kurz DiGA – bringen medizinische Unterstützung direkt aufs Smartphone. Sie machen Therapien einfacher, flexibler und sind dennoch wirksam. Die Anwendungsfelder reichen von Psychotherapie über Gynäkologie bis hin zur Diabetologie. DiGA sind geprüft, sicher und leicht anzuwenden. Viele Krankenkassen übernehmen die Kosten.

Was genau sind Digitale Gesundheitsanwendungen?

Digitale Gesundheitsanwendungen sind digitale und mit niedrigem Risiko CE-zertifizierte Medizinprodukte. Die medizinischen Inhalte werden als Apps oder Online-Programme angeboten und sollen bei der Erkennung, Behandlung und Linderung von Krankheiten helfen. Anders als einfache Fitness- oder Ernährungs-Apps sind DiGA offizielle Produkte mit klarer medizinischer Zielsetzung. DiGA werden daher auch als "Apps auf Rezept" bezeichnet.

DiGA können z. B. unterstützen bei:

  • Depression, Angst oder Schlafproblemen
  • Diabetes oder Adipositas
  • Rückenschmerzen oder Gelenkbeschwerden
  • Tinnitus oder chronischen Schmerzen

Die Programme basieren auf wissenschaftlichen Methoden und werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft, bevor sie zugelassen werden.

Wie bekommt man eine DiGA?

Es gibt zwei Möglichkeiten eine digitale Gesundheitsanwendung zu erhalten:

  • auf Rezept vom Arzt oder Psychotherapeuten
  • direkter Antrag bei der Krankenkasse

Verordnung durch Ärzte oder Psychotherapeuten

Wenn die App zur Behandlung passt, wird sie wie ein normales Medikament auf einem Rezept verordnet. Im nächsten Schritt muss der Versicherte das Rezept der eigenen Krankenkasse vorlegen und bekommt anschließend den Freischaltcode für die App.

Antrag bei der Krankenkasse

Wer keine ärztliche Verordnung hat, kann die gewünschte DiGA auch direkt per Antrag bei der eigenen Krankenkasse beantragen. Dafür ist ein medizinischer Nachweis der Erkrankung nötig. Nach Prüfung erhält die versicherte Person einen Freischaltcode.

Aktivierung der App

Nachdem der Freischaltcode eingegeben wurde, kann die digitale Anwendung für den festgelegten Zeitraum genutzt werden. Die Abrechnung erfolgt automatisch zwischen Hersteller und Krankenkasse.

Wie funktioniert eine DiGA?

DiGA sind häufig für das Smartphone, Tablet oder den Computer verfügbar. Nach der Freischaltung über den Code kann die App selbstständig genutzt werden. Die Bedienung ist einfach. Die Apps sind auf den gesundheitlichen Zustand ihre Nutzer ausgerichtet und erklären Funktionen und Inhalte verständlich und gut dosiert. Manche DiGA sind auf einige Wochen begrenzt, andere können länger verwendet werden.

Welche Inhalte werden abgedeckt?

Schritt für Schritt werden Patienten durch Übungen geführt, erhalten Informationen zur Erkrankung oder bekommen Erinnerungen an ihre Therapieziele. Viele Anwendungen sammeln auch Gesundheitsdaten wie Stimmung, Blutdruck oder Bewegung und werten sie aus.

So kann eine App z. B. dabei helfen, depressive Verstimmungen zu erkennen, Rückenschmerzen mit gezielten Übungen zu lindern oder den Blutzucker besser zu kontrollieren. Die Daten werden sicher gespeichert und können nur mit Zustimmung mit behandelnden Ärzte oder Psychotherapeuten geteilt werden.

Wie findet man eine passende DiGA?

Das DiGA-Verzeichnis ist die zentrale Plattform vom BfArM für geprüfte DiGA. Hier finden sich digitale Gesundheitsanwendungen, die offiziell zugelassen, von Ärzte oder Psychotherapeuten verordnet werden können und über die Krankenkasse erstattungsfähig sind.

Auf der Webseite können Versicherte gezielt nach einer passenden Anwendung suchen. Dazu steht eine Such- und Filterfunktion zur Verfügung. Es lassen sich beispielsweise Kategorien zu Anwendungsfeldern, Plattformen (App, Webanwendung), Hersteller, Nutzungsdauer, Sprachversionen und weiteren Kriterien auswählen.

Qualität und Datenschutz: Welche Voraussetzungen gelten?

Jede DiGA muss strenge Sicherheitsanforderungen zum Datenschutz erfüllen. Daten werden verschlüsselt übertragen und nur gespeichert, wenn es für die Nutzung nötig ist. Zudem entscheiden Nutzerinnen und Nutzer selbst, ob sie ihre Daten mit Ärzten oder Krankenkassen teilen möchten.

Nur DiGA, die im offiziellen Verzeichnis des BfArM gelistet sind, dürfen verordnet werden. Vor der Aufnahme in ein DiGA-Verzeichnis prüft das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit der Anwendung. Voraussetzung ist eine CE-Zertifizierung als Medizinprodukt mit niedrigem Risiko. Zusätzlich bewertet das BfArM Datenschutz, technische Zuverlässigkeit und Nutzerfreundlichkeit.

Erst wenn ein Nachweis für einen positiven Versorgungseffekt gegeben ist, die App also die Gesundheit nachweislich verbessert oder den Umgang mit einer Erkrankung erleichtert, wird sie zugelassen und von den Krankenkassen erstattet.

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