Organspende: Für eine informierte Entscheidung
Eine Organspende ist eine Entscheidung, die Leben schenken kann. Denn für viele schwerkranke Menschen ist ein Spenderorgan oft die einzige Überlebenschance. In Deutschland ist die Organspende klar gesetzlich geregelt und medizinisch gut organisiert. Wer sich schon zu Lebzeiten damit beschäftigt, entlastet im Ernstfall auch die eigenen Angehörigen.
Was ist eine Organspende?
Als Organspende bezeichnet man die Entnahme von Organen mit dem Ziel der Transplantation. Diese kann postmortal oder in bestimmten Fällen auch mortal erfolgen. In Deutschland ist eine postmortale Organspende erst nach festgestelltem Hirntod des Spenders möglich. Die Lebendspende findet nur freiwillig und unter strengen ethischen und medizinischen Voraussetzungen statt, etwa bei paarig angelegten Organen wie den Nieren oder bei Teilen der Leber.
Welche Organe und Gewebe können gespendet werden?
Transplantiert werden können:
- Herz
- Nieren
- Bauchspeicheldrüse
- Dünndarm
- Lunge
- Leber
Darüber hinaus ist auch die Gewebespende möglich, wie z. B. von Haut, Sehnen, Hornhaut der Augen, Knochengewebe. Gewebe kann im Gegensatz zu Organen auch nach dem biologischen Tod entnommen werden, da Gewebe nicht durchblutet wird. Außerdem kann Gewebe aufbereitet und gelagert werden.
Voraussetzungen für eine Organspende
Allein in Deutschland stehen laut Eurotransplant rund 8.400 Patienten auf der Warteliste für eine Transplantation. Am häufigsten wird eine Niere benötigt. Das betrifft etwa 6.500 der Menschen. Gleichzeitig sind die Spenderzahlen niedrig und im internationalen Vergleich liegt Deutschland weit zurück.
Grundsätzlich kann jeder Mensch nach dem Tod Organe spenden, sofern medizinisch nichts dagegenspricht. Eine feste Altersgrenze für eine Organ- und Gewebespende gibt es nicht. Entscheidend ist der Zustand der Organe. Auch Personen über 70 oder Kinder können geeignete Spender sein. Eine HIV-Infektion oder eine Krebsdiagnose schließen eine Spende jedoch aus. Nach einer ausgeheilten Krebserkrankung ist eine Organspende an sich aber möglich.
Eine Organspende ist nur mit vorheriger Einwilligung erlaubt. Diese kann
- im Organspendeausweis
- in der Patientenverfügung
- oder im Organspende-Register
dokumentiert werden. Liegt keine Erklärung vor, entscheiden die nächsten Angehörigen im mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person.
Rechtliche Grundlagen der Organspende
Das Transplantationsgesetz (TPG) regelt die Organspende in Deutschland. Hierin ist Folgendes festgelegt:
- Organspenden dürfen nur nach ärztlich bestätigtem Hirntod erfolgen.
- Zwei voneinander unabhängige Fachärzte müssen den Hirntod diagnostizieren.
- Spender und Empfänger bleiben anonym.
- Die Einwilligung muss eindeutig vorliegen.
Die Entscheidung für eine Organspende kann ab dem vollendeten 16. Lebensjahr selbst getroffen werden. Ein Widerspruch ist bereits ab 14 Jahren möglich.
Ablauf einer Organspende
In jedem Entnahmekrankenhaus gibt es speziell geschulte Transplantationsbeauftragte. Sie sorgen dafür, dass mögliche Spender erkannt und gemeldet werden, Angehörige eine professionelle Begleitung bekommen und das Personal regelmäßig geschult wird.
Transplantationsbeauftragte arbeiten eng mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) und den Transplantationszentren zusammen.
Liegt ein Hirntod vor und ist die Erlaubnis zur Organspende dokumentiert, ist der Verlauf in der Regel wie folgt.
1. Diagnose des Hirntods
Nach einem schweren Unfall oder einer Hirnblutung kann es zum vollständigen, irreversiblen Ausfall aller Hirnfunktionen kommen. Der sogenannte Hirntod gilt als sicheres Todeszeichen.
2. Prüfung der Einwilligung
Ärztinnen und Ärzte prüfen, ob eine dokumentierte Zustimmung zur Organspende vorliegt. Falls nicht, werden Angehörige einbezogen.
3. Medizinische Untersuchungen
Zum Schutz des Empfängers werden alle relevanten Daten erhoben, u. a. Blutgruppe, Infektionsstatus und Organfunktion.
4. Vermittlung durch Eurotransplant
Die Daten werden an die Stiftung Eurotransplant weitergegeben. Sie gleicht die Spenderdaten mit den Empfängern auf der Warteliste ab.
5. Organentnahme
Ein spezialisiertes Team entnimmt die Organe unter sterilen OP-Bedingungen. Der Körper wird würdevoll behandelt und für die Bestattung vorbereitet.
6. Transport & Transplantation
Die Organe werden schnell und sicher zum Empfänger gebracht. Im Transplantationszentrum beginnt der chirurgische Eingriff, oft schon während das Organ unterwegs ist.
Organspendeausweis & Organspende-Register
Ein Organspendeausweis dokumentiert die persönliche Entscheidung. Er ist kostenlos erhältlich:
- in Apotheken
- bei Krankenkassen
- bei Ärzten
- oder online auf www.organspende-info.de
Noch sicherer ist ein Eintrag im neuen Organspende-Register. Hier kann die Entscheidung digital hinterlegt, geändert oder widerrufen werden und medizinisches Personal kann im Ernstfall darauf zugreifen.